Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit

Das Freiwilligendienste-Teilzeitgesetz, das im Mai in Kraft getreten ist, ermöglicht nun in bestimmten Fällen einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren. (Bundesgesetzblatt I Nr. 18 vom 10. Mai 2019, Seite 644). Die Freiwilligendienste DRS hat auf dieser Gesetzesgrundlage nun ein Konzept erarbeitet, das jungen Menschen, bei denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, ab sofort ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ihren Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Teilzeit leisten können. Unverändert bleibt das Angebot im Bundesfreiwilligendienst 27+, mit dem sich Erwachsene (ab 27 Jahren) in Voll- oder Teilzeit engagieren können. 

 

Voraussetzungen für einen Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit

Ein Teilzeitfreiwilligendienst im FSJ, FÖJ und BFD unter 27 Jahren ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse der/ des Freiwilligen vorliegt. Aus dem Brief von M. A. Hornfeck, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an FSJ-Zentralstellen vom 13.10.2019, S.2:

„Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel insbesondere dann vor, wenn Freiwillige

  • ein Kind oder einen Angehörigen zu betreuen haben,
  • gesundheitlich beeinträchtigt sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Einsatzzeit absolvieren können,
  • Bildungs- und Qualifizierungsangebote einschließlich der Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz wahrnehmen, die mit einem Vollzeit-Freiwilligendienst kollidieren oder
  • aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen keinen Vollzeit-Freiwilligendienst leisten können.“

Das berechtigte Interesse muss bescheinigt werden, beispielsweise durch einen Arzt, einen Therapeuten oder eine Geburtsurkunde des Kindes. Das Interesse an einem Dienst in Teilzeit muss von den Teilnehmenden ausgehen – nicht von der Einsatzstelle.

 

Gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen des Freiwilligendienste-Teilzeitgesetzes

  • Ein Teilzeit-Dienst ist nur möglich, wenn benannte Kriterien ("berechtigtes Interesse") zutreffen.
  • Für einen Freiwilligendienst in Teilzeit besteht kein rechtlicher Anspruch. „Durch die Neuregelung wird kein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit geschaffen, sondern nur die Möglichkeit bei gegenseitigem Einvernehmen der/des Freiwilligen, der Einsatzstelle und des Trägers. Auch hierauf wird in der Gesetzesbegründung hingewiesen.“ (ebd., S. 2)
  • Der Teilzeit-Freiwilligendienst wird im gegenseitigen Einvernehmen von Teilnehmenden und Einsatzstelle vereinbart: Der Dienst wird individuell für die einzelne Person möglich gemacht, das heißt, die Arbeitszeit in der Vereinbarung wird individuell zwischen Einsatzstelle, Freiwillige und Träger ausgelotet.
  • Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 20,5 Stunden. Darüber hinaus ist jede Stundenzahl unter der Regelarbeitszeit möglich. Die Regelarbeitszeit beträgt etwa 39,5 Stunden kann aber zwischen Einsatzstellen variieren. 

„Die Wocheneinsatzzeit sollte dabei der persönlich maximalen Einsatzzeit entsprechen. Dementsprechend kommt beispielsweise ein Jugendfreiwilligendienst in Teilzeit bei einer Einrichtung, bei der bereits eine Teilzeitausbildung absolviert wird, nicht in Betracht. Gleiches gilt in der Regel auch für eine parallele geringfügige Beschäftigung in der gleichen Einsatzstelle.“ (ebd., S. 2-3).

  • Freiwillige in Teilzeit haben den gleichen Umfang an Bildungstagen wie in den Regeldiensten - also 25 volle Bildungstage. Dadurch entstehen keine Überstunden, die in der Einsatzstelle abgebaut werden müssten.
  • Ein Wechsel des Beschäftigungsumfangs während des Freiwilligendienstes ist möglich.

 

Umsetzung des Teilzeit-Freiwilligendienstes bei der Freiwilligendienste DRS

  • Das Taschengeld wird entsprechend der Arbeitszeit angepasst. Der Betrag wird ausgehend von einem Vollzeit-Freiwilligendienst in der Einrichtung prozentual berechnet.
  • Die weiteren Leistungen entsprechen denen eines regulären Freiwilligendienstes (Verpflegungskostenzuschuss, Unterkunft oder Geldersatzleistung, Bildungsumfang sowie Beitrag der Einsatzstellen)
  • Freiwillige nehmen an den regulären Bildungstagen teil. Besondere Absprachen mit dem Freiwilligendienste-Träger sind möglich

Für Fragen wenden Sie sich einfach an das für Sie zuständige Regionalteam.

 

Weitere Informationen und Antrag zum Teilzeit-Freiwilligendienst

Antragsformular Teilzeit-Dienst bei der Freiwilligendienste DRS gGmbH

Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)